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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reisebüro Bühler GmbH Lufthansa City Center
Stand 01. Januar 2009

 

  1. Präambel
  2. Vermittlungsauftrag
  3. Pflichten
  4. Erfüllungsgehilfen / Fulfillmentcenter der Reisebüro Bühler GmbH Lufthansa City Center
  5. Haftung der Reisebüro Bühler GmbH Lufthansa City Center als Vermittler
  6. Leistungsänderungen
  7. Umbuchung oder Stornierung
  8. Höhere Gewalt
  9. Rücktritt durch die Reisebüro Bühler GmbH Lufthansa City Center bzw. den Leistungsanbieter
10. Preis- und Leistungsänderungen
11. Serviceentgelt
12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
13. Abtretungsverbot
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
15. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen
16. Salvatorische Klausel
17. Download

 

1. Präambel

Die Reisebüro Bühler GmbH Lufthansa City Center (im folgenden LCC) betreibt ein Online-Reiseportal. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln, in Ergänzung zu den einschlägigen Bestimmungen des § 651 a ff. BGB, das Vertragsverhältnis zwischen dem Buchenden und dem LCC als Vermittler und den Leistungsanbietern (Veranstalter, Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagen) sowie Erfüllungsgehilfen (siehe Punkt 4). Das LCC weist alle Buchenden und Reiseteilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit dem LCC, sondern stets mit dem jeweils auf dem Flugticket oder den Reiseunterlagen angegebenen Leistungsanbietern unter Berücksichtigung derer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande kommen. Es kommt mit dem LCC ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für die Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen.

2. Vertragsinhalt

Der verbindliche Buchungsauftrag kommt zustande, sobald der Buchende in der Maske den Button "Buchung" angeklickt hat. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an das LCC, für den Buchenden eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger zu vermitteln. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des LCC. Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der Buchende gleichzeitig, dass er geschäftsfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt das LCC den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung. Als Annahme gilt grundsätzlich die verbindliche Bestätigung in Form der Rechnung von dem LCC. Bei Zahlung per Kreditkarte gilt als Annahme auch bereits die Belastung des Kreditkartenkontos des Buchenden / Teilnehmers / Reisenden, auch z.B. durch eine Anzahlung. Die Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Reisedokumente an den Kunden abgesandt wurden.
Wir informieren Sie, dass wir den Vertragstext nicht speichern. Sie erhalten mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die von Ihnen gewählte Reiseleistung und deren Kosten.

3. Pflichten

Pflichten des LCC
a) Die vertragliche Pflicht des LCC ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung oder der gebuchten touristischen Einzelleistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des LCC. Das LCC handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsanbieters. Die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Anbieter gelten für die über die LCC abgeschlossenen Vermittlungsverträge.

b) Weitere Informationen zu den auf dieser Website dargestellten Reiseleistungen, -angeboten und -bedingungen entnehmen Sie bitte den Websites der jeweiligen Leistungsanbieter bzw. deren AGBs (im Buchungsprozess ersichtlich).

c) Entsprechend der Verordnung (EG) Nr.2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2005 informiert LCC den Kunden über die Identität des tatsächlich durchführenden Luftfahrtunternehmens sowohl auf der Buchungsseite über den Info-Button, als auch explizit und offensichtlich auf der Flugbestätigungsseite.

Pflichten des Kunden
a) Jede Buchung, die der Kunde über die Website eines LCC vornimmt, stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungsanbieter über die vom Nutzer ausgewählte Reiseleistung dar.

b) Der Buchende ist verpflichtet, die ihm zugegangene(n) Buchungsbestätigung / Rechnung / Reiseunterlagen unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und dem LCC innerhalb von 2 Tagen Unrichtigkeiten oder Abweichungen mitzuteilen. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

c) Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Buchender oder Reiseteilnehmer Ihre Reiseunterlagen nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt erhalten haben. In diesem Fall werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Unterlagen sofort zusenden oder am Abflughafen gegen Zahlungsnachweis frühestens einen Tag vor dem Abflugtag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise auf Grund fehlender Reiseunterlagen nicht antreten, müssen wir dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln. Bei Nur-Flug-Buchungen werden Flugtickets ausschließlich als E-Ticket (= elektronisches Ticket) ausgestellt.

4. Erfüllungsgehilfen / Fulfillmentcenter der LCC

Das LCC bedient sich in der Vermittlung der vom Kunden ausgesuchten Reiseprodukte (Flüge, Reisen, Mietwagen, Städte- & Wellnessreisen etc.) der folgenden vertraglich gebundenen Erfüllungsgehilfen:

Flugtickets:
Die Flightone Reiseservice GmbH mit Sitz in Berlin ist offiziell beauftragter Dienstleister für den kompletten Service rund um das Thema Flugtickets im Bereich On- und Offline-Buchung, Umbuchung, Stornierung, Auskunft, Abrechnung, weitere Hilfe und Abwicklung aller Pauschal- und Lastminutereisen.

Eine Ausnahme für das Dienstleistungsverhältnis zwischen dem LCC, Flightone und dem Kunden stellen lediglich die Buchungen der "Billigflieger" dar, bei denen Flightone nur den Einzug des anfallenden Serviceentgelts veranlasst. Jeglichen Service rund um bereits getätigte Buchungen bei Billigfliegern liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Fluggesellschaft.

Die holidayautos GmbH mit Sitz in München ist beauftragter Dienstleister zur Abwicklung aller Mietwagenbuchungen.

Die ELVIA Reiseschutz der Mondial Assistance International AG mit Sitz in München ist beauftragter Dienstleister für die Abwicklung aller Reiseversicherungen für LCC-Kunden.

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Buchung oder haben Fragen dann kontaktieren Sie uns bitte unter der folgenden Rufnummer:

Telefon: 07422 95250 (Mo bis Sa: 9-18 Uhr) oder E-Mail an: info@reisebuero-buehler.de

5. Haftung von LCC als Vermittler

a) Das LCC unternimmt angemessen Anstrengungen, um die Informationen, die auf dieser Website veröffentlicht werden, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Das LCC garantiert nicht, dass diese Informationen fehlerfrei sind. Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen, Software und Serviceleistungen können Ungenauigkeiten oder Schreibfehler enthalten. Die hier bereitgehaltenen Informationen sind regelmäßigen Änderungen unterworfen.

b) Jegliche Haftung von dem LCC und/oder seiner Lieferanten dieser Website ist auf Vorsatz durch grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

c) Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsanbieter. Sie stellen keine Zusicherung des LCC gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

d) Das LCC haftet bei den vermittelten Leistungen lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns, nicht aber für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität der Informationen oder die Erbringung der gebuchten Leistung durch die Leistungsanbieter.

6. Leistungsänderungen

a) Abänderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, nicht gegen Treu und Glauben durch den Leistungsanbieter veranlasst sind und im übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
b) Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten und Fluggesellschaften bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

7. Umbuchung oder Stornierung

a) Die Möglichkeit eine Umbuchung, Stornierung einer Buchung oder Änderung der Person vornehmen zu können, sowie deren Bedingungen und Kosten richten sich ausschließlich nach den Reiseverträgen bzw. AGBs der jeweiligen Leistungsanbieter und kann von der LCC nicht beeinflusst werden.

b) Für die Bearbeitung von Umbuchungen und Stornierungen von Linienflügen entsteht zzgl. zu den tarifbedingten Stornokosten eine Gebühr pro Ticket, die sich nach den aktuell gültigen Preisen der LCC richtet.
Bei Buchung eines Billigfliegers / Low Cost Carrier muss die Umbuchung bzw. Stornierung direkt bei der Fluggesellschaft veranlasst werden. Anfallende Gebühren werden vom Billigfliegers / Low Cost Carrier vorgegeben.

c) Hinsichtlich der Umbuchungs- und Stornokosten sind ausschließlich die vertraglichen Vereinbarungen des jeweiligen Leistungsanbieters mit dem Buchenden maßgebend.

d) Informationen zu Umbuchung und Stornierung Ihrer Buchung erfragen Sie bitte bei unserem entsprechenden Fufillmentcenter (siehe Punkt 4).
Da bei den Reiseangeboten keine Rücktrittskostenversicherung enthalten ist, empfiehlt das
LCC dem Buchenden in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung. 

8. Höhere Gewalt

Das LCC haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste des LCC oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
Damit sich der Nutzer jederzeit über eventuelle Änderungen bezüglich seiner Reisebuchung (Flug, Pauschalreise, etc.) informieren kann, stehen ihm die Callcentermitarbeiter unserer Fulfillmentcenter zur Verfügung (siehe Punkt 4).

9. Rücktritt durch das LCC bzw. den Leistungsanbieter

Das LCC und die Leistungsanbieter behalten sich vor, einzelne Buchungsaufträge / Vermittlungsaufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn
- die Kunden kreditunwürdig sind
- bei Kunden die Bonität bei Vorlage der Kreditkarte nicht gewährleistet ist
- sich herausstellt, dass der Buchende nicht geschäftsfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist.

10. Preis- und Leistungsänderungen

a) Aufgrund von dem LCC nicht beeinflussbarer Umstände können sich Preis- und Leistungsänderungen in den Bedingungen der Leistungsanbieter ergeben, die das LCC zu einer Anpassung berechtigen. Dazu gehören insbesondere Schwankungen der Devisen- und Wechselkurse, Beförderungstarife und -preise (z.B. Kerosinzuschlag), behördliche Abgaben bzw. Gebühren, wie z.B. Flughafensicherheits- und Landegebühren.

b) Die Bedingungen der Preis- und Leistungsänderungen sind in den AGBs der Leistungsanbieter nachzulesen. Sollte diese Änderung des Leistungsanbieters dem LCC mitgeteilt werden, so erfolgt die unverzügliche Weiterleitung an den Kunden. 

11. Serviceentgelt

Seitdem die meisten Fluggesellschaften keine Verkaufsprovision mehr zahlen, erhebt das LCC, wie auch alle anderen Vertriebskanäle, ein Service-Entgelt. Dieses ist automatisch im Preis integriert und wird getrennt von der Beförderungsleistung abgerechnet.


12. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Jeder Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.

13. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen das LCC an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Schramberg.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen dem Stand vom 01.01.2009.

15. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das LCC behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgestellt. Mit der Weiternutzung der Website nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen, die ihre Gültigkeit behalten. Die Wirksamkeit des Reisevertrages als solchem bleibt unberührt.

17. Download

Hier haben Sie die Möglichkeit sich unsere AGBs herunterzuladen:
Download (pdf): Allgemeine Geschäftsbedingungen des LCC