zur Startseite

  Reisewelten
  Geschäftsreisen
  Gruppen / Kongresse
  Service
  Unternehmen / Kontakt


zum Zertifikat
       Wir sind zertifiziert nach
       DIN EN ISO 9001 und
       DIN EN ISO 14001

Allgemeine Reisebedingungen

Lieber Gast,

die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter.

 

1. Anmeldung, Reisebestätigung

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen.

1.2. Sofern Sie lediglich eine Eintrittskarte oder ähnliches ohne eine weitere Reiseleistung buchen, treten wir nur als Vermittler einer Fremdleistung auf.

 

2. Bezahlung

Bei Vertragsabschluß leisten Sie gegen Aushändigung der Reisebestätigung bzw. Bestätigung der Eintrittskarten eine Anzahlung. Sie beträgt 10 % des Reisepreises. Zur Absicherung der Kundengelder haben wir eine Insolvenzversicherung bei Aachener und Münchener Versicherung AG abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen bei Anzahlung ausgehändigt. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt werden. Eintrittskarten sind bei Buchungsbestätigung sofort zu zahlen und können nicht erstattet werden.

 

3. Leistungen, Preise

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat GLOBAL PLUS den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Ab dem 21. Tag können keine Preisänderungen mehr vorgenommen werden. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reisende hat sein Recht unverzüglich  nach der Erklärung über die Preiserhöhung bezgl. Änderung der Reiseleistung GLOBAL PLUS gegenüber geltend zu machen.

 

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung schriftlich tun. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem Sie beim Veranstalter eingeht. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

4.2. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen.

4.3. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen; die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise fordern müssen, wie folgt: Bei Stornierung bis 30 Tage vor Reisebeginn  werden 30% des Gesamtbetrages fällig, ab 30 Tage vor Reisebeginn werden 70% des Gesamtbetrages fällig, ab 07 Tage vor Reisebeginn werden 90% des Reisepreises fällig, ab 02 Tage vor Reisebeginn werden 95% des Gesamtbetrages fällig.

4.4. Auf Ihren Wunsch nehmen wir gegen Zahlung von 25  Euro, soweit durchführbar, eine Umbuchung/Namensänderung vor. Bei Flugreisen fordern wir in jedem Fall die Gebühren unter 4.3.

 

5. Reiseversicherungen

Soweit nicht bereits im Reisepreis enthalten, empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung bzw. einer Rat & Tat-/Ferien- Versicherung. Die Versicherungsbedingungen liegen diesen Reisebedingungen bei.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1. GLOBAL PLUS kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch  GLOBAL PLUS vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. GLOBAL PLUS behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. GLOBAL PLUS muß sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

6.2. GLOBAL PLUS kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:

6.2.1. Bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl.

6.2.2. Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für GLOBAL PLUS deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihr im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht von GLOBAL PLUS besteht jedoch nicht, wenn sie die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn sie diese Umstände nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.

6.3. Im Fall des Rücktritts durch GLOBAL PLUS nach Ziffer 5.2. ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu

verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden  aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch GLOBSL PLUS geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

 

7. Gewährleistung/Haftung des Reiseveranstalters

7.1. Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:

1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;

2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;

3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in diesem Prospekt angegebenen Reiseleistungen, sofern Sie nicht gemäß Ziffer 3.1. vor Vertragsabschluß über Änderungen informiert wurden.

4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen und

5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

7.2.1. Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt, sofern die Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung nicht auf einem Umstand beruht, der nach Vertragsschluß eingetreten ist und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist.

7.2.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

7.2.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung kündigen.  Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Vertragskündigung durch ein besonderes Interesse des Reiseden gerechtfertigt ist.

7.2.4. Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

7.2.5. Ist eine örtliche Reiseleitung ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger (z. B. Hotelier, Agentur, Fluggesellschaft) mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

 

8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung

8.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber GLOBAL PLUS geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war die Frist einzuhalten.

8.2. Vertragliche Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vertraglich  vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die vom Reisenden geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

9. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

9.1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige  anderer Staaten  übernimmt der Reiseveranstalter keine Verantwortung.

9.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, daß die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

9.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere bei Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, der Reiseveranstalter hat schuldhaft falsch oder unvollständig informiert. Weitere wesentliche Einzelheiten ergeben sich aus den ausführlichen Reisebedingungen.

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxenmaßnahmen rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, den reisemedizinischen Informationsdiensten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

 

10. Gerichtsstand

Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.

 

 

Veranstalter:           

Global Plus Lufthansa City Center  Reisebüro Bühler GmbH

79098 Freiburg  - Herrenstr. 50-52 Telefon  0761/611600 - Telefax 0761/6116020

 

Sitz der Gesellschaft:

Schramberg. Handelsregister AG Stuttgart HRB 480180.

Home  |  Kontakt  |  AGBs  |  Impressum  |  Technischer Support  |  Sitemap   |  Drucken  |  Newsletter bestellen